Beiträge
Die aktuellen Beitragssätze entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. Beachten Sie, dass sich die Beiträge aufgrund des Ost-West-Angleichs zum 01.01.2017 geändert haben (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.01.2016).
Der Stichtag für die Statusbestimmung ist der 31. Januar eines Jahres. Der Status an diesem Tag gilt für das komplette Kalenderjahr.
Bei Eintritt in den vpl nach dem 1. Juli sind lediglich 50% des jährlichen Mitgliedsbeitrages fällig.
Status | Beitrag |
Studierende im BSc Patholinguistik1 | 60 € |
Geringfügig Verdienende, Master- und Promotionsstudierende/Zweitstudium1 |
70 € |
Angestellte | 130 € |
PraxisinhaberInnen im 1. Jahr2 | 187,50 € |
PraxisinhaberInnen ab 2. Jahr | 375 € |
Fördermitglieder | 130 € |
Geringfügig verdienende Fördermitglieder1 | 70 € |
1 Nachweis erforderlich
2 Der vpl unterstützt PraxisinhaberInnen im 1. Jahr der Praxisneugründung und übernimmt 50% des Beitrags.
Als Ermäßigungsnachweise gelten u.a.: Studienbescheinigung, Bescheinigung über geringfügigen Verdienst vom Arbeitgeber, Bescheinigung über Mutterschutz mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.